Keine MPU für Fahrt unter 1,6 Promille
Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst entschieden (Urteil v. 06.04.2017; Az.: 3 C 24.15), dass das einmalige bzw. erstmalige Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem Promillewert unter 1,6 keine MPU (medizinisch-psycholigische-Untersuchung) zur Folge haben muss. Der Sachverhalt Während eines Strafverfahrens wurde der Angeklagte wegen einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) verurteilt. Bei Verurteilungen nach § 316 StGB wird zusätzlich weiterlesen…