Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist wohl eines der alltäglichsten und umfassendsten Rechtsgebiete. Sobald man das Haus verlässt, wird man automatisch mit den Regeln des Verkehrs konfrontiert. Steigt man ins Auto ein, so betritt man die Welt der Gefährdungshaftung.

Aber nicht nur die klassischen Verkehrsunfälle gehören zum Verkehrsrecht. Verkehrsrecht ist ein breitgefächertes Rechtsgebiet. Folgende Rechtsgebiete werden vom Verkehrsrecht umfasst:

  • Verkehrsunfall
  • Bußgeldverfahren (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahren bei roter Ampel)
  • Führerscheinsachen (z.B. Entzug des Führerscheins; Fahrverbot)
  • Fahrerlaubnissachen (z.B. Verlust der Fahrerlaubnis; Wiedererlangen der Fahrerlaubnis; medizinisch-psycholgische-Untersuchung – MPU -)
  • Fahrzeugkauf / Autokauf bzw. Verkauf eines Autos

Der Verkehrsunfall im Verkehrsrecht

Alltäglich kommt es zu Hunderten von Verkehrsunfällen. Die Regeln im Verkehrsrecht sind schwer zu überschauen. Fast immer sind die Unfallparteien verschiedener Meinung über den Hergang des Unfalls. Wer Schuld hat bzw. wer mehr Schuld hat, ist oftmals nicht festzustellen. Gerade für den Richter (der in aller Regel während des Unfalls nicht anwesend war) stellt sich der Unfall als fremdes Ereignis dar. Um den Richter und die Gerichte von der Wahrheit zu überzeugen, bedarf es der vertieften Kenntnis der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Beweisführung im Zivilprozess.

Beweis des ersten Anscheins (Anscheinsbeweis)

Da nach einem Verkehrsunfall oft die Konstellation „Aussage gegen Aussage“ besteht, kann die Wahrheit nur selten ermittelt werden, wenn es keine weiteren Beweise (z.B. Unfallzeugen) gibt. In unaufklärbaren Fällen spielt im Verkehrsrecht häufig der Beweis des ersten Anscheins (Anscheinsbeweis) eine große Rolle. Jeder kennt den Satz „Wer auffährt hat Schuld“. Der Satz stimmt zwar so nicht, zeigt aber gut, wie die StVO den Straßenverkehr geregelt hat. Richtigerweise müsste es heißen: „Wer auffährt erweckt den Anschein, dass er den Unfall verschuldet hat“ ( § 4 Abs. 1 StVO).

Gelingt es nicht, einen solchen Anscheinsbeweis zu widerlegen, so ist die Schuldfrage für den Richter im Grunde geklärt, obwohl sich der Verkehrsunfall möglicherweise ganz anders zugetragen hat.

Die StVO hält eine ganze Reihe dieser Anscheinsbeweise parat. Diese muss man kennen, um im Verkehrsrecht erfolgreich sein zu können.

Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall?

Zunächst gilt im Verkehrsrecht der selbe Grundsatz wie im Strafrecht: Schweigen! Geben Sie am Unfallort niemals eine Stellungnahme vor der Polizei oder dem Unfallgegner ab. Unterschreiben Sie erst Recht kein Schuldanerkenntnis. Häufig wird einem erst in einem ruhigen Moment nach dem Unfall klar, dass man sich gar nicht so fehlerhaft verhalten hat, wie es zunächst den Anschein hatte. Hat man sich vor Ort bereits dazu hinreißen lassen, eine Stellungnahme abzugeben, wird es später schwer, den Verkehrsunfall anders darzustellen.

Ein Rechtsanwalt kann in einer solchen Situation helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren und im Lichte der StVO darzustellen. Zudem wird sich ein guter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bemühen, den Streit um den Unfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung bereits außergerichtlich beizulegen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen auch die Korrespondenz mit der eigenen Rechtsschutzversicherung abnehmen und Deckungsschutz für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen beantragen. Sobald die eigene Rechtsschutzversicherung mit „ins Boot“ geholt wurde, senkt sich das eigene Kostenrisiko in der Regel auf Null.

Es lohnt sich in jedem Fall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Gerne können Sie mich kontaktieren, sollte es zu einem Verkehrsunfall gekommen sein oder sollten Sie Fragen rund um das Thema Verkehrsunfall haben.

Kontaktdaten Anwalt und Strafverteidiger Göde:

  • Telefon: 0331 235 335 92
  • E-Mail: info@anwaltskanzlei-potsdam.de
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