Wildwest am Amtsgericht

Es ist unglaublich, was ein sehr bewanderter Kollege und meine Wenigkeit heute an einem Brandenburger Amtsgericht erleben mussten oder durften:
 
Eine Richterin, die wohl nicht damit gerechnet hat, dass es Strafverteidiger gibt, die schon Montagmorgen tatsächlich Strafverteidigung betreiben wollen.
 
Bereits in der ersten Befragung meines Kollegen wurde diesem fortwährend ins Wort gefallen und ihm mitgeteilt, dass all seine Fragen schon gestellt wurden. Selbst nach dem mein werter Kollege seine Fragen umformulierte, wurde er weiterhin unterbrochen, bis die Richterin ihm androhte, ihm das Fragerecht zu entziehen! Selbstverständlich haben wir der Richterin klargemacht, dass wir für derartige, den Rechtsstaat missachtende Maßnahmen immer gerne zu haben sind.
 
Nachdem die nette Richterin dann das Fragerecht tatsächlich entzog, versuchten die Richterin und die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft es abermals, um auch mich noch mundtot zu machen. Zu diesem Zeitpunkt war aber auch ich mittlerweile in Montagsstimmung, woraufhin der Richterin und der Staatsanwaltschaft deutlich gemacht wurde, dass ich nunmehr keine Lust mehr auf Rodeo habe.
 

Das ist aber längst nicht alles!

Sicherlich kann man sich mal vertun, selbst bei grundlegenden Verfahrensvorschriften, aber die geladenen Zeugen gar nicht und wenn, dann völlig fehlerhaft zu belehren, dürfte sich selbst ein Referendar nur dann erlauben, wenn er kein Interesse mehr am Bestehen des 2. Staatsexamens hat.
ABER, ABER, ABER: Noch lange nicht genug:
Nachdem die beiden vermeintlichen „Opfer“ gehört wurden, welche sich im Übrigen durchweg widersprochen haben, kamen nun die Entlastungszeugen zu Wort (immerhin).
Unabhängig davon, dass diese schnell abgefertigt werden sollten – was wir selbstverständlich verhindert haben – fragte die Richterin, nachdem der erste Entlastungszeuge gehört wurde, ob es noch weitere Anträge gäbe.
Die Überraschung auf Verteidigerseite war groß.
Die Richterin selbst hatte och zwei weitere Zeugen geladen, welche sie nunmehr wohl vergessen hat, befragen zu wollen. Nach einem liebenswürdigen Hinweis der Verteidigung rang sich die Richterin dann aber doch noch dazu durch, die von ihr geladenen Zeugen noch hereinzurufen.

Das war`s schon?

Natürlich nicht!

Die liebe Frau Richterin fragte abermals, ob es noch Anträge gäbe (sie wollte nun aber wirklich Feierabend machen).

Die Verteidigung wies daraufhin, dass die polizeiliche Ermittlungsakte noch weitere Entlastungszeugen enthält, welche gar nicht erst geladen worden sind. Gutmütig, wie die Richterin sich schon das gesamte Verfahren über zeigte, nahm sie die drei weiteren Zeugen auf und verzichtete sogar auf einen förmlichen Beweisantrag (das hätte ja noch länger gedauert…).

Abschließend gab sie meinem Mandanten noch den Tipp, dass er dafür Sorge tragen solle, dass die Zeugen, welche ja seine Kumpels wären, in einer Woche dann auch zum Termin erscheinen sollen.

Fazit

So einen Tag muss man erstmal verdauen, bis einem klar wird, dass es tatsächlich passiert ist und dass es wirklich Richter gibt, denen die StPO und das Grundgesetz einfach nur Dornen in den Augen sind.

Ob dieses Verfahren um eine Berufung oder Revision herumkommt, steht in den Sternen. Vielleicht hat die gute Frau Richterin nächsten Montag ja einen besseren Tag.


Kontaktdaten Rechtsanwalt und Strafverteidiger Göde:

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Anwaltskanzlei Göde

Jägerallee 28

14469 Potsdam

 

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