Als Strafverteidiger und Rechtsanwalt ist es mir stets ein Anliegen, auf die Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen und die Beschneidung bürgerlicher Freiheiten durch den Staat hinzuweisen. Nicht nur in Potsdam und Berlin, sondern bundesweit wird das neue sogenannte WhatsApp-Gesetz zur Geltung gelangen. Was bedeutet das für jeden Einzelnen von uns?
Inhalt „WhatsApp“ – Gesetz
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf zur Überwachung mithilfe von Staatstrojanern auf der Internetseite des Bundestages zu finden ist.
Durch das neue Gesetz haben Ermittlungsbehörden die Möglichkeit Schadsoftware (Staatstrojaner) auf PC’s, Laptops, Tablets und Smartphones aufzuspielen. Der Staatstrojaner ermöglicht sodann die volle Überwachung des jeweiligen Gerätes. So können nicht nur sensible Dateien (Fotos, Videos, Kontaktdaten etc.) ausgelesen, sondern zusätzlich die gesamte Kommunikation, wie z.B. WhatsApp und Skype nach außen überwacht werden. Letztendlich wird durch den Staatstrojaner der gläserne PC geschaffen und heutzutage damit wohl auch der gläserne Mensch.
Bislang war eine derartige Überwachung lediglich zur Abwehr konkreter Terrorgefahren gestattet. Durch das neue Whats-App-Gesetz kann nunmehr auch eine volle Überwachung bei Verdacht auf wesentlich geringere Straftaten erfolgen. Dazu gehören etwa bestimmte Hehlereitaten bis hin zur Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung. Insbesondere bei bestimmten Betäubungsmitteldelikten kann nun voll überwacht werden.
Und weil die Ausweitung der Totalüberwachung noch nicht weit genug geht, können nicht nur Beschuldigter selber überwacht werden. Auch andere Personen können leicht in das Visier der Ermittler geraten, wenn diese der Meinung sind, dass die alleinige Überwachung des PC’s des Beschuldigten nicht ausreicht.
Gesetz durch die Hintertür
Besonders bemerkenswert ist, dass eine öffentliche Debatte über den verabschiedeten Gesetzentwurf bislang ausgeblieben ist. Das liegt nicht zuletzt daran, dass das Gesetz durch die Hintertür eingeführt wurde. Das Bundesministerium der Justiz, unter Leitung von Heiko Maas, hat zur Verabschiedung des Gesetzes tief in die Trickkiste gegriffen.
Das Bundesjustizministerium hat es nicht für nötig gehalten einen eigenen Gesetzesentwurf für ein derart einschneidendes Gesetz zu verabschieden. Vielmehr wurde die weitreichende Regelung in einem anderen Gesetzesverfahren (Fahrverbot für Straftäter) untergebracht. So gelang es dem Ministerium das Überwachungsgesetz am Bundesrat vorbei zu verabschieden. Die Länder hatten also keine Chance auf den Gesetzesentwurf adäquat zu reagieren.
Lesenswert hierzu ist der Artikel von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung.
Fazit
Willkommen in der Welt von George Orwell (1984).
Wieder einmal wurden unsere bürgerlichen Freiheitsrechte sensibel eingeschränkt. Die Auswirkungen dieser Freiheitsbeschränkungen mögen uns derzeit noch nicht wirklich bewusst sein. Sollte der Trend der Gesetzesverschärfungen und das Außerkraftsetzen bürgerlicher Freiheiten anhalten, so können wir bereits heute erkennen, was sich schon etliche Male in der Geschichte ereignet hat.
Es bleibt darauf zu hoffen, dass die Gesellschaft mit Hilfe von Rechtskundigen, insbesondere mithilfe von versierten Strafverteidigern, sich dem entgegenstemmt. Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Problematik zu beschäftigen haben. Ich bin guter Dinge, dass das Bundesverfassungsgericht dem WhatsApp-Gesetz eine Abfuhr erteilen wird. Allerdings werden bis zu einer Entscheidung durch das BVerfG einige Jahre vergehen. In dieser Zeit wird das Gesetz rechtmäßig durchgesetzt werden können.
Selbstverständlich können SIe mich gerne kontaktieren, sollten Sie weitere Fragen rund um das neue Überwachungsgesetz haben.