Naschen bis zur Fahruntüchtigkeit gemäß § 316 StGB?

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte Ende August 2024 über einen Fall der Trunkenheit im Verkehr, also über die Fahruntüchtigkeit des Angeklagten gemäß § 316 StGB zu entscheiden. Der Angeklagte war in der Nacht zum 28.01.2024 angehalten worden. Es wurde eine Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von mindestens 1,32 Promille festgestellt. Ab einem Wert von 1,1 Promille weiterlesen…