Geht es um ein Bußgeld, so fallen jedem sofort die Klassiker aus dem Verkehrsrecht ein:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rote Ampel
- Sicherheitsabstand nicht eingehalten
- Alkohol und Drogen
- Handy am Steuer
- Falschparken
Im Verkehrsrecht sind die Bußgeldvorschriften / Ordnungswidrigkeitenvorschriften durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Welches Bußgeld zu erwarten ist, erfolgt aus dem Bußgeldkatalog (BKat)
Nicht nur das Verkehrsrecht bietet einen weitgefächerten Katalog an Bußgeldtatbeständen. Bußgeld kann in allen Lebensbereichen verhängt werden. Ob der Hund ohne Marke oder Leine geführt wird oder man sich zu spät beim Einwohnermeldeamt angemeldet hat – ein Bußgeld hat der Gesetzgeber nahezu immer gesetzlich geregelt.
Was tun bei Bußgeld / Bußgeldbescheid?
Einen Bußgeldbescheid sollten Sie nicht einfach hinnehmen. Häufig sind Bußgeldbescheide fehlerhaft. Das verhängte Bußgeld zu bezahlen ist die eine Sache. Oftmals kommen aber weitere Folgen hinzu, z.B. Fahrverbot und Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Drohen Punkte, Führerscheinentzug und Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, so kann aus einem noch zu verkraftenden Bußgeld plötzlich eine existenzgefährdende Sache werden. Ist man beruflich oder privat auf den Führerschein angewiesen, so empfiehlt es sich bereits beim erstmaligen Eintrag eines Punktes den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen.
Seit 2014 hat sich die gesetzliche Lage verschärft. Die Entziehung der Fahrerlaubnis (!) wird vorgenommen, sobald 8 Punkte in Flensburg erreicht sind. 8 Punkte sind schnell erreicht, daher sollten Sie bereits beim ersten Punkt handeln. Möglicherweise wird erst später klar, dass die 7 folgenden Punkte nicht angreifbar sind, der 1. Punkt wäre es jedoch gewesen. Niemand kann es sich leisten einen Punkt in Flensburg zu „verschenken“.
Liegt ein Bußgeldbescheid vor, ist schnelles Handeln erforderlich. Gegen den Bescheid muss innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden (§ 67 OWiG).
Rechtsanwalt bei Bußgeld bzw. Bußgeldbescheid?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so empfiehlt es sich in jedem Fall einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Ihr Kostenrisiko kann sich hierbei bis auf „Null“ reduzieren. Aber auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kann sich bereits eine Erstberatung oder auch eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Verwaltungsverfahren bzw. im Gerichtsverfahren auszahlen. Immerhin geht es um den Erhalt der Fahrerlaubnis und nicht nur um die Bezahlung von Bußgeld. Muss erst eine MPU abgelegt werden oder die Fahrerlaubnis neu beantragt werden, so hätten sich die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts in jedem Fall gelohnt.
Droht ein Bußgeld oder „Schlimmeres“, so kann der Rechtsanwalt Akteneinsicht anfordern und somit das drohende Risiko abschätzen. Gleichzeitig kann überprüft werden, ob der Bußgeldbescheid ordnungsgemäß ergangen ist und ob die Folgen (Höhe Bußgeld, Punkte, Führerscheinentzug und Fahrverbot; Fahrerlaubnisentzug) rechtmäßig sind.
Sollten Sie unsicher sein, welche Kosten auf Sie zukommen, können Sie mich gerne kontaktieren. Ich sichere Ihnen vollste Kostentransparenz zu und vertrete gegebenfalls Ihre Interessen im Wege einer Erstberatung bzw. im Verwaltungsverfahren oder Gerichtsverfahren.
Kontaktdaten Anwalt und Strafverteidiger Göde:
- Telefon: 0331 235 335 92
- E-Mail: info@anwaltskanzlei-potsdam.de
- Adresse:
Anwaltskanzlei Göde
Jägerallee 28
14469 Potsdam