Berufung in Strafverfahren I Berufungsinstanz

Ist es in 1. Instanz bereits zu einem Strafurteil gekommen, so kann dieses möglicherweise mit der Berufung angegriffen werden. Die Strafprozessordnung regelt das Berufungsverfahren in den §§ 312 – 332 StPO.

Wann ist Berufung zulässig?

Die Berufung in Strafsachen kann gegen Urteile des Strafrichters und gegen Urteile des Schöffengerichts, also gegen amtsgerichtliche Urteile eingelegt werden (§ 312 StPO).

Wo und Wann (Frist) ist Berufung einzulegen?

Die Berufung in Strafverfahren muss bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Urteil angefochten werden soll. Sie kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden (§ 314 StPO).

ACHTUNG: Die Berufungseinlegung muss innerhalb von 1 Woche nach Verkündung des Urteils erfolgen. Die Rechtsmittelfrist muss unbedingt beachtet werden, da das Urteil sonst rechtskräftig werden kann.

Was bewirkt die Berufung im Strafverfahren?

Die Berufungseinlegung hemmt die Rechtskraftwirkung des erstinstanzlichen Urteils. Das Urteil kann also während der Dauer der Berufungsinstanz nicht vollstreckt werden.

Die Berufungsinstanz ist zudem die letzte Tatsacheninstanz. Hier werden also nochmals alle alten und neuen Beweismittel und Tatsachen (wie in der 1. Instanz) verhandelt. Anders als in der Revision, wo es lediglich um die Auslegung des Rechts geht, wird nochmals eine komplette Hauptverhandlung durchgeführt.

Ist die Berufung in Strafverfahren ein Risiko?

Erfolgt die Berufungseinlegung lediglich vom Angeklagten bzw. seinem Verteidiger oder legt die Staatsanwaltschaft zugunsten des Angeklagten Berufung ein, so darf das Berufungsurteil nicht schlechter ausfallen, als das Urteil der 1. Instanz (§ 331 StPO), sogenanntes Verschlechterungsverbot.

Allerdings kann es auch den Fall geben, dass die Staatsanwaltschaft Berufung zuungunsten des Angeklagten einlegt. Dann besteht die Möglichkeit, dass das Berufungsurteil schlechter ausfallen kann.

Ist ein Strafverteidiger notwendig?

Da die Berufunginstanz in Strafsachen ein kompliziertes Verfahren darstellt, in dem viele Fehler gemacht werden können, sollte in jedem Falle ein Strafverteidiger beauftragt werden. Dieser kann entscheiden, ob bzw. in welchem Umfang die Einlegung ökonomisch ist.

Lassen Sie sich in der Berufungsinstanz stets von einem guten Strafverteidiger unterstützen. So werden Sie das bestmögliche Ergebnis bis hin zu einem Freispruch erreichen können.

Sollten Sie Fragen zum Berufungsverfahren in Strafsachen haben oder wollen Sie mich für Ihre Berufungsinstanz beauftragen, dann können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren.

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