Anwalt und Strafverteidiger Göde

Profil: Anwalt und Strafverteidiger Göde

Anwalstkanzlei Rechtsanwalt Göde, Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht I Zivilrecht I Beamtenrecht I Verkehrsrecht in Potsdam

„Gut Recht bedarf guter Hilfe.“

(Deutsches Sprichwort)

Warum ich Strafverteidiger und Anwalt bin:

Anwalt und Strafverteidiger bin ich geworden, weil mir während Studium und Referendariat – vor allem aber durch das alltägliche Leben – immer bewusster geworden ist, dass es heutzutage von hoher Wichtigkeit ist, seine Rechte zu kennen und diese verteidigen und durchsetzen zu können. In einem Dschungel aus Paragraphen und Regeln ist die Kenntnis der eigenen Rechte nur noch schwer zu realisieren.

Sich in einem Strafverfahren wiederzufinden und nicht genau zu wissen, was einen nun erwartet, kann durchaus erschreckend sein. Allerdings ist es nicht nur im Strafrecht von hoher Bedeutung zu wissen, welche Rechte man hat. Auch im Beamtenrecht und in einem Zivilprozess (z.b. Verkehrsunfall) ist einem oft nicht klar, was passieren wird.

Als Anwalt für Strafrecht, Zivilrecht und Beamtenrecht ist es mir ein Anliegen, Ihnen die Möglichkeit zu verschaffen, auf Augenhöhe mit der Staatsmacht und/oder anderen anwaltlich vertretenen natürlichen oder juristischen Personen zu agieren.

Mein Antrieb und meine Motivation für die Tätigkeit als Anwalt für Strafrecht, Zivilrecht und Beamtenrecht ist es, Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen und faire Lösungen für Problemsituationen zu suchen.

Kurz:  Ich will Ihnen helfen, dass Sie ruhig schlafen können.

Wie wurde ich Anwalt?

Zwar bietet das Studium der Rechtswissenschaften (Jura) eine weitgefächertes Feld an Möglichkeiten für die Berufswahl – eine Alternative zu dem freien Beruf als Anwalt in eigener Anwaltskanzlei kam für mich jedoch nicht in Frage.

Während meines Studiums an der Universität Potsdam begann ich bereits in einem bundesweit tätigen Unternehmen im Bildungssektor zu arbeiten. Diese Tätigkeit als Führungskraft setzte ich über mehrere Jahre – auch noch nach Erlangung des 1. Staatsexamens – fort.

Aber wie es Goethe schon sagte: „Es ist mit der Jurisprudenz wie mit dem Bier; das erste Mal schaudert man, doch hat man’s einmal getrunken, kann man’s nicht mehr lassen.“

Daher beendete ich alle nichtjuristischen Tätigkeiten und absolvierte erfolgreich mein Referendariat in Potsdam. Dadurch erlangte ich die Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 DRiG und gemäß § 4 BRAO die Möglichkeit, als Anwalt zugelassen zu werden.

Warum Anwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und in Bußgeldverfahren?

Strafrecht

Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger wurde ich, weil ich einen Ausgleich zwischen einer übermächtigen Staatsmacht und dem einzelnen Menschen herstellen will. Ein faires Verfahren steht gemäß Art. 6 MRK (Europäische Menschenrechtskonvention) jedermann zu. Dass dieser Grundsatz eingehalten wird, dafür setze ich mich als Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger ein.

Oftmals – so zeigt es die Erfahrung – handeln Staatsorgane vorschnell und unter Außerachtlassung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Sicherzustellen, dass der Einzelne seine Rechte kennt und wahrnehmen kann und somit der Rechtsstaat erhalten bleibt und gefördert wird, ist mein größtes Anliegen als Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger.

Zivilrecht

Das Zivilrecht ist ein weitgefächertes Rechtsgebiet. Es ist allerdings die wohl wichtigste Verbindung von Privat- und juristischen Personen.

Für nähere Informationen, hier klicken: Zivilrecht

Beamtenrecht

Als Verbandsjurist des dbb brandenburg und tarifunion bin ich mit sämtlichen beamtenrechtlichen Themengebieten beschäftigt und stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Entwicklungen der Landesregierung Brandenburg. Durch die bundesweite Vernetzung mit unseren Landesbünden bin ich auch bundesweit mit den aktuellsten beamtenrechtlichen Entwicklungen betraut.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht hängt derart eng mit dem Strafrecht zusammen, dass dieses Rechtsgebiet mit all seinen Facetten (Schadensersatzprozesse, Verkehrsunfälle Führerscheinentzug, Straftaten wie z.B. Trunkenheit im Verkehr etc.) eine untrennbare Schnittstelle darstellt.

Schon während der Ausbildung begann ich, Erfahrungen in verschiedenen  verkehrsrechtlichen Schadensersatzprozessen am Amtsgericht Potsdam zu sammeln. Bereits damals hat mich das Verkehrsrecht regelrecht „gefesselt“, was mich dazu veranlasst hat, als Anwalt im Verkehrsrecht tätig zu werden.

Bußgeldverfahren

Wenn es um ein Bußgeldverfahren geht, denkt jeder zuerst an die Klassiker wie Blitzer, Rotlichtverstoß usw. Doch nicht nur im Verkehrsrecht sind Bußgeldverfahren alltäglich anzutreffen.

Das Bußgeldverfahren ist die abgeschwächte Form des Strafverfahrens. Die beiden Rechtsgebiete sind sozusagen Geschwister. In Bußgeldverfahren sind die Verfahrensabläufe kaum anders als im Strafverfahren. Die Verteidigung in Bußgeldverfahren bildet einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit.

Warum Anwaltskanzlei in Potsdam?

Die Frage, warum ich Anwalt und Strafverteidiger in Potsdam geworden bin und warum ich meine Anwaltskanzlei in Potsdam eingerichtet habe, ist schnell beantwortet.

Als sogenannter „Ur-Potsdamer“ kam für mich keine andere Stadt in Frage, um eine Anwaltskanzlei zu eröffnen. Meine detaillierten Ortskenntnisse sowie jahrzehntelange Erfahrungen mit der Mentalität und Kultur der Menschen aus Potsdam, Berlin und im Umland haben mich ein besonderes Gespür für die hiesigen Behörden und Gegebenheiten entwickeln lassen. Gerade Empathie und Psychologie sind für einen guten Anwalt nicht zuletzt entscheidend, um in rechtlichen Auseinandersetzungen den feinen Unterschied auszumachen.

Ich freue mich daher jederzeit, Sie in meiner Anwaltskanzlei in Potsdam willkommen heißen zu dürfen.

Kontaktdaten Anwalt und Strafverteidiger Göde:

  • Telefon: 0331 235 335 92
  • E-Mail: info@anwaltskanzlei-potsdam.de
  • Adresse:

Anwaltskanzlei Göde

Jägerallee 28

14469 Potsdam